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Ladeeinrichtung
bis 12 kVA 

Haben Sie Fragen?

Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH ist für Sie da:

Telefon: +49 3621 2 11 98 0
E-Mail: mail (at) stadtwerke-gotha-netz.de

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Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.

Diese Informationen beruhen auf der aktuellen technischen VDE|FNN Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowie der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019).

Anmeldung

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Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Anschluss Ihrer Ladetechnik mit einer Gesamtladeleistung kleiner 12 kVA (11 kW), für Ihre Elektromobilität ganz schnell und einfach mitzuteilen.

Standort der Anlage

Standort der Anlage

Adresse oder Gemarkung
Adresse
Gemarkung

Die Gemarkung ist ein großräumig umschlossenes Gebiet, das meistens in Bezug zu natürlichen Begrenzungen steht. Häufig entspricht es der Fläche des Ortsgebietes und führt seinen Namen. Die Gemarkung ist die größte Ordnungseinheit aller Katasternachweise, sie besteht in der Regel aus mehreren Fluren.

Die Flur ist ein Teil der Gemarkung und umfaßt die kleinsten Buchungseinheiten des Katasters, die Flurstücke. Im alten, noch nicht digitalen Kataster wird die Flur auf einem Kartenblatt, der Flurkarte, dargestellt.

Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke erhalten eine besondere Nummer, ersichtlich im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem).
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken gebildet werden, wenn diese einem Eigentümer gehören und auf einem Grundbuchblatt verzeichnet sind.

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