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zeitlich befristeter Stromanschluss

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Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH ist für Sie da:

Telefon: +49 3621 2 11 98 0
E-Mail: mail (at) stadtwerke-gotha-netz.de

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Mit Beginn einer Baumaßnahme wird im Regelfall ein Stromanschluss für die Energieversorgung der Baustelle benötigt. Dieser zeitlich befristete Netzanschluss (im Regelfall maximal 1 Jahr) wird üblicherweise durch den von Ihnen, als Anschlussnehmer, beauftragten Installateur bzw. Elektrofachbetrieb angemeldet.

Die Anmeldung sollte ca. 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin bei Stadtwerke Gotha NETZ GmbH als zuständigem Netzbetreiber erfolgen.

Dazu wird vom Installateur oder dem bauausführenden Unternehmen in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes (Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank) ein Anschlussschrank sowie auf der Baustelle ein Verteilerschrank aufgestellt. Die Details sind den im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieben bekannt. Zusätzlich sind die Informationen in den Hinweisen der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH zur Umsetzung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) des BDEW für den Anschluss an das Niederspannungsnetz für "Vorübergehend angeschlossene Anlagen" (Abschnitt 13) dokumentiert.

Für die Zählung der entnommenen elektrischen Energie werden Eintarif-Drehstromzähler mit einer max. Strombelastbarkeit von 100 A
(entspricht ca. 62 kW) eingesetzt.

Die Inbetriebnahme des Anschlussschrankes und das Setzen des Zählers erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten.

Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der bis dahin zeitlich befristete Netzanschluss vom Netz getrennt.

Standort des Anschlusses

Standort des Anschlusses

Adresse oder Gemarkung
Adresse
Gemarkung

Die Gemarkung ist ein großräumig umschlossenes Gebiet, das meistens in Bezug zu natürlichen Begrenzungen steht. Häufig entspricht es der Fläche des Ortsgebietes und führt seinen Namen. Die Gemarkung ist die größte Ordnungseinheit aller Katasternachweise, sie besteht in der Regel aus mehreren Fluren.

Die Flur ist ein Teil der Gemarkung und umfaßt die kleinsten Buchungseinheiten des Katasters, die Flurstücke. Im alten, noch nicht digitalen Kataster wird die Flur auf einem Kartenblatt, der Flurkarte, dargestellt.

Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke erhalten eine besondere Nummer, ersichtlich im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem).
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken gebildet werden, wenn diese einem Eigentümer gehören und auf einem Grundbuchblatt verzeichnet sind.

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